Notfallmedizin


Schnelle Versorgung für Notfallpatient:innen

Als ausgebildeter Notarzt kann ich Ihnen auch in lebensbedrohlichen Notfälle zur Seite stehen. Selbstverständlich unterstütze ich Sie dabei (je nach Situation entweder persönlich vor Ort oder telefonisch), die richtigen Schritte zu unternehmen. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit, bis die Versorgung in der Klinik erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie in medizinischen Notfällen immer zuerst den allgemeinen Notruf wählen sollten, um den Rettungsdienst zu alarmieren. Hier gilt die bundesweit einheitliche Notrufnummer 112. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

Notfallmedizin Dr. Nadenau Hünfelden

LEISTUNGEN IM DETAIL

Notfallmedizinische Versorgung in Ihrer Praxis Dr. Nadenau

Zum Bereich der Notfallmedizin, zählen alle Maßnahmen zur Erkennung und sachgerechten Behandlung drohender oder bereits eingetretener medizinische Notfälle.

Insbesondere gilt es in solchen Situationen, die Vitalfunktionen aufrechtzuerhalten. Zusätzlich kann die Patientin bzw. den Patienten für den Transport in die Klinik vorbereitet werden.


Zentrale Leistungen im Bereich Notfallmedizin:

Grundsätzlich kann ich als ausgebildeter Notfallmediziner in allen akuten, medizinischen Notfällen die passenden Maßnahmen ergreifen, beispielsweise bei

  • (Verdacht auf) Herzinfarkt
  • Atemnot
  • schwere allergische Reaktionen
  • Verletzungen durch Unfälle

Sie möchten einen Notfall melden? Wenden Sie sich für eine schnelle Hilfe direkt an die Notrufnummer 112!

Den Mitarbeitenden der Rettungsleitstelle helfen Sie weiter, indem Sie die "fünf W" berücksichtigen:

  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte/Erkrankte?
  • Welche Verletzungen/Erkrankungen?
  • Warten Sie auf Rückfragen. Nicht auflegen!

KONTAKT / TERMIN

Weitere Informationen zum Bereich Notfallmedizin gewünscht? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

„Notfalldaten hinterlegen: Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, kann sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden. Die Ärztin oder der Arzt speichern nach einem Aufklärungsgespräch die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollen, zum Beispiel Angehörige oder den behandelnden Arzt.“

Quelle: Gematik, Stand 21.06.2022

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